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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mitgeteilt, dass ab sofort die Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020 beantragt werden kann.

Die Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni - August 2020) an. Unterstützt werden sollen kleine und mittelständische Unternehmen wie Soloselbständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Gezahlt werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Hier finden Sie weitere Informationen.