Rund 28.500 sächsische Betriebe haben im März aufgrund der aktuellen Lage Kurzarbeit angezeigt. Die Agenturen für Arbeit haben sich vorgenommen, bis Gründonnerstag über diese Anzeigen zu entscheiden, um den Unternehmen Sicherheit zu geben, ob sie Kurzarbeitergeld beanspruchen können. Mit der Bewilligung der Anzeige liegt dann dem Grunde nach die Zustimmung vor, dass Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Die Beschäftigten in den sächsischen Arbeitsagenturen haben dafür - unabhängig von ihren bisherigen Aufgaben- im Zweischichtsystem und am Wochenende gearbeitet. Die meisten Bescheide sind schon zugestellt, einige sind noch auf dem Postweg und dürften die Betriebe zeitnah erreichen. „Für die große Einsatzbereitschaft dieses Ziel zu erreichen, bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Beschäftigten der Arbeitsagenturen wissen in der jetzigen Situation, dass besondere Zeiten besondere Maßnahmen erfordern. Dafür heute mein Dank.“ so Susan Heine, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiberg.
Darüber hinaus sind viele weitere Tausend neue Anzeigen eingegangen. Die Bearbeitung dieser Anzeigen und der in der Folge eingehenden Abrechnungen zum Kurzarbeitergeld haben jetzt höchste Priorität.
- Fast vier von zehn Betrieben haben Kurzarbeit angezeigt
Laut der aktuell vorliegenden Sondererhebung sind bis 6. April insgesamt etwa 43.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den sächsischen Arbeitsagenturen eingegangen. Das sind rund 39 Prozent aller rund 111.500 Betriebe in Sachsen. Im Kammerbezirk Chemnitz – der Region Südwestsachsen - haben rund 17.700 Betriebe Kurzarbeit angezeigt.
- Betriebe müssen in Vorleistungen gehen – erst anzeigen, dann beantragen
Erst wenn die Anzeige auf Kurzarbeitergeld bewilligt wurde, können die Unternehmer den Antrag zur Auszahlung einreichen. Dazu muss der Arbeitgeber einen Nachweis zu den Ausfallzeiten führen und diesen innerhalb von drei Monate bei der Arbeitsagentur einreichen. Das heißt, die Unternehmer müssen im Rahmen der normalen Gehaltsabrechnung in Vorleistung gehen und erhalten das ausgezahlte Kurzarbeitergeld anschließend erstattet. Über die Online-Angebote (eService) der BA können die Betriebe die Anzeige und auch die Abrechnung von Kurzarbeitergeld schnell und sicher durchführen.
- Anrufe zum Bearbeitungsstand vermeiden
Damit die Mitarbeiter in den Bearbeitungsteams die Zeit haben, um die Anzeigen und Anträge zu bearbeiten, soll möglichst auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand verzichtet werden. Aktuell laufen die Arbeiten auf Hochtouren.
- Nahezu alle Branchen von Kurzarbeit betroffen
Von Kurzarbeit sind nahezu alle Wirtschaftsbereiche betroffen. Die meisten Anzeigen kamen aus der Gastronomie, dem Einzelhandel und den Autohändlern. Aber auch Betriebe in der Beherbergung, den verschiedensten Dienstleistungsbereichen und Reisebüros sind häufig von einem Arbeitsausfall betroffen. Darüber hinaus sind die Automobilindustrie und deren Zulieferer von Kurzarbeit betroffen, weil Bänder stillstehen oder Teile zur Weiterverarbeitung fehlen.
„Ich bin froh, dass die Unternehmen das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen und damit die Arbeitsplätze sichern. Genau deshalb haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich voll darauf konzentriert, die bis 31. März 2020 eingegangenen Anzeigen zu bearbeiten“ äußert Susan Heine, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiberg. „Seit Anfang April sind viele weitere tausend Anzeigen postalisch eingegangen. Zusätzlich erhalten wir jetzt immer mehr Leistungsanträge auf Kurzarbeitergeld mit Abrechnungslisten. Ein großer Berg an Arbeit liegt noch vor uns! Zurzeit richten wir so gut wie alle unsere Aktivitäten darauf aus, die betroffenen Betriebe zu beraten, die Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen,“ so Heine abschließend.
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