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Das Sächsische Tourismusministerium unterstützt die Entwicklung des Ganzjahrestourismus im Freistaat mit einem neuen Förderprogramm in Höhe von 7,2 Millionen Euro

Mit dem Programm soll die Anpassung und Wettbewerbsfähigkeit touristischer Anbieter verbessert und die Anzahl touristischer Ganzjahresangebote, insbesondere in traditionellen Wintertourismusregionen erhöht werden. Besonders die Abhängigkeit von Schneefall und Beschneiung soll mit den ganzjährigen Angeboten verringert werden.

Die touristischen Unternehmen können bis zu 500.000 Euro erhalten und bei Investitionsvorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten aufgrund des darin begründeten besonderen Interesses der Reiseregion bis zu 800.000 Euro. Das Investitionsvolumen fängt bei 10.000 Euro an, so dass auch kleinere Vorhaben unterstützt werden können.

Das Programm zielt auf bestehende Anbieter im Winter- und Sommertourismus mit ihren Betriebsstätten in den sächsischen Landkreisen, die betriebliche Veränderungen in Richtung eines Ganzjahrestourismus vornehmen wollen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, eingetragene Vereine sowie kommunale Unternehmen, die gewerbliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus erbringen.Alle zu fördernden Angebote müssen ganzjährig nutzbar sein oder einen Beitrag zum ganzjahrestouristischen Angebot in der Destination leisten. Beispiele dafür sind Aktiv-Angebote für Mountainbiker, Radfahrer und Wanderer, Freizeitangebote wie eine Erlebnisarena für Outdoor-Aktivitäten, ein Kletterwald und vieles mehr. Voraussetzung ist, dass mit der Investition in einer Region oder in einem Ort beispielsweise die Abhängigkeit von Skitourismus gelöst wird. Die Förderrichtlinie ist auch für ganzjährigen Campingtourismus nutzbar, der in den letzten Jahren wieder sehr an Beliebtheit zugenommen hat.

Die Angebote müssen zudem einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Hier wurde ein Katalog von Kriterien geschaffen. Zum Beispiel müssen die betrieblichen Prozesse ressourcenschonend ausgestaltet sein oder es können Nachhaltigkeitszertifikate nachgewiesen werden.

Das Antragsverfahren wird über die Sächsische Aufbaubank (SAB) laufen. Ab Mitte Juli können die Anträge gestellt werden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der SAB.