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Stichtag für die Abgabe von Projektanträgen ist der 24. Juni 2025.
Gesucht werden Projekte – ausschließlich von Kommunen – für die folgenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der LEADER-Entwicklungsstrategie:
Für 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
Förderfähig sind die Vorbereitung und Erarbeitung
Für 3.0 Dorfentwicklung
Für 4.0 dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden.
Als Antragsteller zugelassen sind Kommunen als Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts. Förderfähig sind Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf und das Antragsformular stehen unter www.porphyrland.de
Diese Investition wird mit der Bewilligung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. Sie wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.